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Samstag, 15. November 2014

Anklage wegen Konsumverweigerung
Quelle: Bundesarchiv - Bild 183-G0301-0001-009 / CC-BY-SA

  - Mann Ende 40 benutzte 2014 noch einen Röhrenfernseher

Amtsgericht Lerbin ordnete Schlichtung an - der jetzt ergangene Schlichterspruch lautet wie folgt: Einfach mal shoppen gehen! Unnützes Zeug und natürlich einen viel zu großen Flachbildfernseher kaufen, um so die Konjunktur im Stadtstaat anzukurbeln.
Bei Missachtung des Spruches drohen dem Beklagten 5 Abonnements des "focus" - gleichzeitig! Und über 5 Jahre!




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